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Stabilitäts- und Wachstumspakt

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Stabilitäts- und Wachstumspakt Artikel

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (kurz Euro-Stabilitätspakt) ist eine Vereinbarung, welche die Neuverschuldung der einzelnen Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft begrenzen soll.

Im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EU-Staaten auf die Konvergenzkriterien. Das sind Bedingungen, die EU-Mitglieder erfüllen mussten, wenn sie der 3. Stufe der Europäischen Wahrungsunion beitreten und den Euro einführen wollten. Auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel (CSU) wurden einige dieser Kriterien auf dem EU-Gipfel 1996 in Dublin in dem Euro-Stabilitätspakt auch über den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Er fordert in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt, damit in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten Spielraum besteht, durch eine Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren (Neuverschuldung maximal 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts)

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Die Schuldenfalle: Staatsverschuldung von 1965 bis 2025. Entwicklungen und Lösungsansätze zur Staatsverschuldung Um ausführliche Informationen zum Buch "Die Schuldenfalle: Staatsverschuldung von 1965 bis 2025. Entwicklungen und Lösungsansätze zur Staatsverschuldung" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Sanktionen

Falls die Neuverschuldung die Marke von 3 Prozent zu überschreiten droht, kann die EU-Kommission eine "Frühwarnung" ("Blauer Brief") erlassen.

Falls die Neuverschuldung eines Staats 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) überschreitet, startet die EU-Kommission ein "Verfahren wegen übermäßigen Defizits". In einer ersten Stufe müssen die betroffenen Länder einen Plan vorlegen, wie sie das Defizit abzubauen gedenken. Halten Sie diesen Plan nicht ein, können Sanktionen verhängt werden:

  • Es können Geldstrafen von 0,2 Prozent bis zu 0,5 Prozent des BIP des betroffenen Landes verhängt werden.
  • Der EU-Ministerrat kann von Haushaltssündern verlangen, dass sie eine unverzinsliche Einlage in "angemessener Höhe" in Brüssel hinterlegen, bis das übermäßige Defizit korrigiert ist.
  • Ein Staat kann aufgefordert werden, vor der Ausgabe von Schuldverschreibungen und sonstiger Wertpapiere zusätzliche Angaben zu veröffentlichen.
  • Es kann die Europäische Investitionsbank aufgefordert werden, ihre Darlehenspolitik gegenüber einem Land zu überprüfen.

Ausnahmen sieht der Stabilitätspakt ca. vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis auftritt (z.B. eine Naturkatastrophe) oder sich das betroffene Land in einer Wirtschaftskrise befindet (wobei der Stabilitätspakt ein zurückgehen von mindestens 2 Prozent des BIP fordert).

Die Sanktionen können allerdings nicht von der Europäischen Kommission verhängt werden: Die Entscheidung muss letztlich vom Ministerrat mit 2/3 Mehrheit gebilligt werden, wobei das betroffene Land kein Stimmrecht hat.

Obwohl Deutschland und Frankreich die Defizitgrenzen 2002 und 2003 überschritten haben, lehnte der Ministerrat Sanktionen ab, da beide Länder versprachen ihre Neuverschuldung 2005 unter die 3 Prozent - Hürde zu drücken. Die Europäische Kommission hat gegen diese Entscheidung Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Buch-Tipp: Internationale Wirtschaftsverflechtungen und staatliche Neuverschuldung Die Beschreibung für das Buch "Internationale Wirtschaftsverflechtungen und staatliche Neuverschuldung" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Argumentation

Der EU-Stabilitätspakt wird inzwischen kontrovers diskutiert.

Buch-Tipp: Risiken der internen und externen Neuverschuldung des Staates - Gedanken zu einem aktuellen Problem der Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland Eine Beschreibung zum Buch "Risiken der internen und externen Neuverschuldung des Staates - Gedanken zu einem aktuellen Problem der Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem...

Pro Stabilitätspakt

  • Stabilität: Die Regelungen sollen zu einer Stabilität der Währung führen.
  • Lösungszwang: Die Regelungen sollen Regierungen zwingen, echte Lösungen für Wirtschaftliche Probleme anzustreben, anstatt diese bequem in die Zukunft hinauszuschieben.
  • Ökonomische Vernunft: Auf die Wiederwahl begründetes Kurzfristdenken der Politiker (s. dort) führt zu ökonomisch unvernüftigen aber kurzfristig bei den Wählern populäre Maßnahmen. Durch ein rechtliches Korsett wie dem Stabilitäts- und Wachstumspakt aber, kann die Politik beim Bürger unpopuläre aber ökonomisch vernünftige Maßnahmen beim Bürger mit der rechtlichen Verpflichtung durch den Pakt rechtfertigen ohne Unmut der Wähler auf sich zu ziehen.

Contra Stabilitätspakt

  • Handlungsspielraum: Der Handlungsspielraum der Staaten wird eingeschränkt und möglicherweise volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, etwa Konsumförderung durch höhere Neuverschuldung, werden verhindert.
  • Strafen: Strafen bei Verstößen schaden der ohnehin geschwächten Volkswirtschaft noch mehr.
  • Wachstumsorientierte Wirtschaften werden durch Investitionen getragen, diese wiederum üblicherweise duch Kredite.
  • staatliche Verschuldung muss nicht zwingend zu Inflation führen
  • maßvolle Inflation dämpft nicht das Wachstum
  • Anziehungseffekte ("crowded in") können durch Staatsverschuldungen hergestelltwerden, die so verbesserte Infrastruktur führt zu Standortvorteilen und nicht zu -nachteilen.
  • konjunkturelle Krisen werden durch Staatsausgaben überwunden, anstatt verschärft

Weblinks

Offizielle EU - Seite Thema Stabilitätspakt (http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/s01040.htm)


Weiteres zu dem Artikel Stabilitäts- und Wachstumspakt

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